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Fiat - Ducato Bus Typ 250 - 2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS) Bolt circle: 5/118
Fiat - Ducato Bus Typ 250 - 2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS) Bolt circle: 5/130


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AUTEC Quantro Schwarz matt
AUTEC Quantro Schwarz matt
AUTEC Quantro Schwarz matt
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AUTEC Quantro Schwarz matt
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Matt Matt
5-Spoke 5-Spoke
suitable for winter suitable for winter
Original hub cap does not fit Original hub cap does not fit
Matt Matt
5-Spoke 5-Spoke
suitable for winter suitable for winter
Original hub cap does not fit Original hub cap dös not fit
Rim dimensions
Bolt circle 5x118.00
Tyres sizes
4 complete wheels ready for mounting4 complete wheels ready for mounting Inkl. Anbauset wenn erforderlichInkl. Anbauset wenn erforderlich FITMENT CHECKFITMENT CHECK Gratis VersandGratis Versand
Tyres sizes Information Icon
FA 215/75 R16 - RA 215/75 R16
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Felgenauflagen
A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Reifenauflagen
Leistung: 74-109 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 215/60R16C
Leistung: 74-109 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

T03

Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 215/65R16
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 215/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

T06

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg

T09

Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 215/75R16C
Leistung: 74-130 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Leistung: 74-130 Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

Tyres sizes - 225/60R16
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Leistung: 74-130 Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 225/60R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Tyres sizes - 225/65R16
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

Tyres sizes - 225/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Tyres sizes - 225/75R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

R09

Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Tyres sizes - 235/65R16C
Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

Tyres sizes - 225/60R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/65R16 225/65R16C G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Leistung: 74-130 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Tyres sizes - 225/65R16 A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/60R16C 225/65R16C G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Tyres sizes - 225/65R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 225/60R16C 225/65R16 G03 225/75R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Tyres sizes - 225/75R16C A01 A31 K1a T01 T05 Z15 G38 T04 X45 X79 G03 225/60R16C 225/65R16 225/65R16C 235/65R16C A12 K1c Z16 A07 A16 A18 A58 B02 KOV S02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0044*..; e3*2007/46*0049*..; L779 - geschl. Aufbau 74-130 ohne Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

G03

Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

Z16

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-SerienReifengrößen

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KOV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Tyres sizes - A31 T02 Z15 A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 A01 G01 225/60R16C T01 T05 T04 X45 X79 225/65R16 225/65R16C
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Leistung: 74-130 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Tyres sizes - 225/65R16 A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 225/60R16C A01 G01 225/65R16C A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Tyres sizes - 225/65R16 A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 A01 G01 225/60R16C 225/65R16C A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Tyres sizes - 225/65R16C A31 T01 T05 Z15 T04 X45 X79 A01 G01 225/60R16C 225/65R16 A07 A16 A18 A58 B02 KMV S02 T02
Leistung: Fiat Ducato (III) 250, 250L e3*2001/116*0232*..; e3*2007/46*0049*..; e3*2007/46*0044*..; L779 74-130 - geschl. Aufbau 225/60R16 mit Radhaus- Verbreiterungen incl. Facelift 2013 KW
A31

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden

T01

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05

Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg.

Z15

Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-SerienReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

T04

Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg.

A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

G01

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A16

Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18

Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

B02

Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV

Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

T02

Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg

Gutachten & Auflagen

Welches Gutachten deine Wunschfelge hat? Ganz einfach!

Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.

Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.

Für mehr Informationen zu Gutachten klicke auf das Gutachten Tutorial hier:

Gewähltes Fahrzeug
Manufacturer
Fiat
Assembly
Ducato
Model
Ducato Bus Typ 250
Engine
2,3l D 88kW 120 Multijet (120 PS)
Gewählte Felgengröße
Front axle
6.50x16 ET 66
Rear axle
6.50x16 ET 66
Verfügbare Reifengrößen
Front axle Rear axle Registration free eintragungsfrei-tooltip Snow chains schneeketten-tooltip
205/65R16 205/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/60R16 215/60R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/65R16 215/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
215/75R16 215/75R16 confirmed-icon confirmed-icon
225/60R16 225/60R16 confirmed-icon confirmed-icon
225/65R16 225/65R16 unconfirmed-icon confirmed-icon
225/75R16 225/75R16 unconfirmed-icon confirmed-icon
235/65R16 235/65R16 confirmed-icon confirmed-icon
Front axle
Rear axle
eintragungsfrei-tooltip
Registration free
schneeketten-tooltip
Snow chains
205/65R16
205/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/60R16
215/60R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/65R16
215/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
215/75R16
215/75R16
confirmed-icon confirmed-icon
225/60R16
225/60R16
confirmed-icon confirmed-icon
225/65R16
225/65R16
unconfirmed-icon confirmed-icon
225/75R16
225/75R16
unconfirmed-icon confirmed-icon
235/65R16
235/65R16
confirmed-icon confirmed-icon
close
Tyres sizes close
reifenbreite
Die Reifenbreite gibt die Breite des Reifens in Millimetern an.
EU tyre label
Reifenhöhe
Die Reifenhöhe, auch als Querschnittsverhältnis bezeichnet, beschreibt das Höhen-Breiten-Verhältnis des Reifens in Prozent.
EU tyre label
Inch
Der Felgendurchmesser ist in Zoll angegeben und stimmt mit dem Innendurchmesser des Reifens überein.
EU tyre label
Traglastindex close close
Der Lastindex, auch Tragfähigkeitsindex genannt, beschreibt die Belastbarkeit des Reifens. Der Index stellt dabei eine Kennziffer dar, die jeweils einer Radlast in Kilogramm zugeordnet wird.
Traglastindex
Geschwindigkeitsindex close close
Bei dem Geschwindigkeitsindex handelt es sich um Maximalgeschwindigkeit, für die die Reifen ausgelegt sind. Dargestellt wird dieser Index als Buchstabenkürzel am Ende der Reifenkennung.
Geschwindigkeitsindex
M+S close close
"M+S" steht für "Matsch und Schnee" und ist eine Reifenkennzeichnung für Winterreifen. Reifen mit dieser Kennzeichnung eignen sich entweder für winterliche Straßenverhältnisse oder haben eine Geländeeignung. Es bedeutet aber nicht, dass der Reifen über spezielle Wintereigenschaften verfügt, wie bei den geprüften Reifen mit dem Schneeflockensymbol.
M+S
Alpine close close
Das Alpine-Symbol wird auch als 3PMSF-Symbol bezeichnet und steht für "Three-Peak Mountain Snowflake". Es zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Ab dem 1. Januar 2018 müssen neue Reifen dieses Symbol tragen, um als wintertauglich zu gelten. Egal, ob es sich um Ganzjahres- oder Winterreifen handelt, mit dieser Kennzeichnung ist im Winter der volle Versicherungsschutz gewährleistet.
Schneeflockensymbol
Runflat close close
Runflat-Reifen sind speziell entwickelte Reifen, die auch bei einer Reifenpanne für eine kurze Strecke fahrbar bleiben, ohne dass der Reifen sofort platzt. Sie haben verstärkte Seitenwände, die dem Gewicht des Fahrzeugs auch ohne Luft standhalten können.
Runflat
Reifen mit OE-Kennung close close
Die OE Kennung auf einem Reifen steht für "Original Equipment" Kennung und gibt an, dass dieser Reifen von einem Hersteller speziell für die Erstausrüstung eines bestimmten Fahrzeugmodells produziert wurde. Die OE-Kennung besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen, die Informationen über die Größe, das Profil und die Tragfähigkeit des Reifens liefern. OE-Reifen können jedoch auch uneingeschränkt auf anderen Fahrzeugen verwendet werden.
Reifen mit OE-Kennung
Tyres sizes close
FA 215/75 R16 - RA 215/75 R16
Traglast close
Geschwindigkeit close
Manufacturer close
Alle
Kategorie close
Alle
Premium
Top Deals
Budget
Sortierung close
Default sorting
Manufacturer ascending
Manufacturer descending
Wet grip ascending
Wet grip descending
Rolling resistance ascending
Rolling resistance descending
Rolling noise rising
Rolling noise descending
Price ascending
Price descending
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WE ENSURE YOUR SAFETY

Our customer service checks every order for accuracy of fit. In addition, our service team will be happy to assist you with any queries you may have on the subject of rims. Call us or send us an e-mail.

WE HAVE BUILT UP A STOCKPILE

Many items are kept in stock in our warehouse. This is how we shorten delivery times for you. In addition to alloy wheels, we also store chassis and sports exhaust systems here. If required, the mounting material (e.g. centring rings, wheel bolts/nuts) is included in the price and scope of delivery. This means that no additional wheel bolts are supplied if the original ones can be used.

THE MATCHING TYRE

At Velonity, we offer rims and tyres. You can buy complete wheels for summer, winter or all-season. You can choose from almost 20 renowned tyre brands.

WE BRING YOUR WHEEL INTO BALANCE

All ordered complete wheels are fitted by trained workshop personnel in our in-house specialist workshop. This service is free of charge for our customers. Before being shipped to the customer, complete wheels are also balanced by us using state-of-the-art technology. They are therefore ready for immediate use upon delivery.

komplettrad-2
Brand
AUTEC
Description
AUTEC Quantro
Design
Quantro
Color
black black matt
Surface
Matt
Construction
1-piece
Weight
10,3
Our article ID
132966088
Front size
6.50x 16" ET66
Rear size
6.50x 16" ET66
Bolt circle
5/118.00
EAN / GTIN
4250325726727
Hersteller-Nr.
Q6516665103622
Price
632,08 € for 4 rims
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